Teilnahmebedingungen - Hochzeitsmesse Lüdenscheid 2024
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Messeteam von meine-traum-hochzeit.de
EventVerleih-MK Königsberger Straße 15, 58511 Lüdenscheid
Ort der Messeveranstaltung
Nottebohmstraße 2, 58509 Lüdenscheid – Autohaus Tiemeyer Lüdenscheid
Messedauer und Öffnungszeiten
Sonntag 29.09.2024 – von 11-17 Uhr
Aussteller
Zugelassen wird, wer dem Bereich Hochzeit – direkt oder indirekt – zuzuordnen ist.
Standmieten
Mietpreise für Standflächen: Die Mietpreise richten sich an der Jahresgültigen Standpreisliste und wird nach Dienstleistungsbranche berechnet. Stromkosten, Interneteintrag, Reinigungspauschale und Werbekostenzuschuss werden extra berechnet.
Per Post: EventVerleih-MK, Heedfelder Straße 31e, 58509 Lüdenscheid,
Per Mail: post@meine-traum-hochzeit.de
Per Fax: (0 23 51) – 456-560
Zulassung / Standbestätigung
Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren Programm dem Programm der Messe entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen den Veranstaltern gegenüber nicht nachgekommen sind, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung/ Standbestätigung oder Rechnung ist der Ausstellungsvertrag zwischen den Veranstaltern und dem Aussteller geschlossen. Der Zulassung wird ein Hallenplan, aus dem die Lage des jeweiligen Standes ersichtlich ist, beigefügt bzw. nachgereicht, bzw. ist aus dem Interneteintrag zur jeweiligen Messe ersichtlich. Die Veranstalter sind berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.
Platzzuteilung und Platzänderung
Die Veranstalter sind ausdrücklich zu jeder von ihr vorgenommenen Platzzuteilung ermächtigt. Die Platzvergabe ist damit verbindlich. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von den Veranstaltern nicht verschuldeten Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Die Veranstalter können – abweichend von der Zulassung – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße verändern, wenn es die Umstände erfordern.
Zahlungsbedingungen
Die Standmietenrechnung wird dem Aussteller mit der Kopie der unterschriebenen Standanmeldung zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden. Die Standmiete ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug innerhalb 8 Tagen ohne Abzug von Skonto auf das angegebene Konto zu überweisen. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind vom Leistungs- oder Lieferzeitpunkt spätestens ab dem Rechnungsdatum fällig. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gelegt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen werden unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung aufgeführte Bankkonto erbeten. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 12,5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Die Veranstalter können bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen nicht vollständig bezahlter Flächen) den Rücktritt hinsichtlich der gesamten angemieteten Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt der Punkt Rücktritt dieser Teilnahmebedingungen. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen können die Veranstalter das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller aufgrund des Pfandrechts zurückbehalten. §560 Satz 2 BGB findet keine Anwendung. Die Veranstalter können, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, die zurückbehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigungen und/oder Verlust des Pfandgutes haften die Veranstalter nicht.
Unteraussteller und Gemeinschaftsstände
Ohne Genehmigung der Veranstalter ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden. Die Aufnahme eines Unterausstellers muss der Mieter schriftlich bei den Veranstaltern beantragen. Er hat eine Unterausstellergebühr in Höhe von 50% der Standmiete, zzgl. MwSt. an die Veranstalter zu zahlen. Schuldner der Unterausstellergebühr bleibt der Mieter des Standes. Der Unteraussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller. Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme eines Unterausstellers berechtigt die Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos aufzukündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen. Der Standmieter verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu. Unteraussteller können aufgrund der Eintragungsbedingungen in den Messeplan aufgenommen werden, sofern die Gebühren bezahlt sind und die Unterlagen termingerecht vorliegen. Größere Gemeinschaftsstände können die Veranstalter genehmigen, wenn sie sich in die fachliche Gliederung der Veranstaltung einfügen lassen. Wird ein Stand zwei oder mehreren Firmen gemeinsam zugeteilt, so haftet gegenüber den Veranstaltern jede Firma als Gesamtschuldner. Die gemeinschaftlich ausstellenden Firmen sollen einen gemeinsamen Vertreter in der Anmeldung benennen.
Rücktritt
Bei Rücktritt bis zwei Monate vor Messebeginn (Messe Lüdenscheid am 29.09.2024) sind 50% der Standmiete, danach 100% der Standmiete vom Aussteller zu entrichten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach Rechnungsstellung und somit Zulassung, ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich, die gesamte Standmiete und die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen des Werbe- und Verwaltungsaufwandes zuzüglich Mehrwertsteuer sind zu zahlen. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch die Veranstalter zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Bei Nichtteilnahme eines Unterausstellers ist die Unterausstellergebühr in voller Höhe zu entrichten. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Ausstellers beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen, sind die Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Von der Beantragung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens hat der Aussteller die Veranstalter in jedem Fall zu unterrichten.
Ausstellungsgüter und Sicherheitsvorschriften
Werbung im Messegebäude
Auf- und Abbau
Aufbau: 28.09.2024 ab 14 Uhr bis 18 Uhr / Abbau 29.09.2024 nicht vor 17:00 Uhr. Bei Nichteinhaltung bzw. Zuwiderhandlungen des Ausstellers werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,- €, zzgl. 19% MwSt. berechnet.
Technische Leistungen
Reinigung
Parken
Ausstellungsversicherung und Haftungs-ausschluss
Haftpflichtversicherung
Die Veranstalter schließen eine Haftpflichtversicherung für ihre gesetzliche Haftung ab. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber, nicht jedoch gegenüber dem Standpersonal der ausstellenden Firmen. Außerdem erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Veranstaltungen, die nicht vom Veranstalter durchgeführt werden.
Vorbehalte
Hausrecht
Mündliche Abreden
Verjährung
Datenschutz
Gerichtsstand
Hochzeitsmesse Lüdenscheid 2024
www.meine-traum-hochzeit.de
Veranstalter der Messe ist
Sandra & Kay-Jörg Kawi GbR
EventVerleih-MK
58509 Lüdenscheid
Telefon (0 23 51)- 456-558/559 -
Telefax (0 23 51) - 456-560 -
post@meine-traum-hochzeit.de